Behandlungsfehler in deutschen Kliniken und Praxen

Medizinischer Dienst veröffentlicht aktuelle Zahlen für 2022

Der Medizinische Dienst Bund veröffentlichte am 17. August 2023 seine Jahresstatistik zur Behandlungsfehlerbegutachtung 2022. Demnach hat dieser im vergangenen Jahr bundesweit 13.059 fachärztliche Gutachten im Auftrag der gesetzlichen Krankenkassen zu vermuteten Behandlungsfehlern erstellt. 

In jedem 4. Fall (3.221 Fälle) wurde in den Gutachten ein Behandlungsfehler mit Schaden bestätigt, durch die Patientinnen und Patienten vorübergehend oder dauerhaft geschädigt sind. In jedem 5. Fall (2.696 Fälle) war der Fehler auch kausal für den erlittenen Schaden, welches Voraussetzung für die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen ist.

>> Pressemitteilung des medizinischen Dienstes: Behandlungsfehlerbegutachtung 2022

Dunkelziffer deutlich höher

Diese Zahlen entsprechen aber nicht dem tatsächlichen Geschehen. „Die Begutachtungszahlen zeigen nur einen sehr kleinen Ausschnitt des tatsächlichen Geschehens“, erläutert Dr. Gronemeyer, Vorstandsvorsitzender des Medizinischen Dienstes Bund. „Aus wissenschaftlichen Untersuchungen ist vielfach belegt, dass die Dunkelziffer deutlich höher liegt: Experten gehen davon aus, dass etwa 1 Prozent der Krankenhausfälle von Behandlungsfehlern betroffen ist. Nur etwa 3 Prozent aller unerwünschten Ereignisse werden nachverfolgt.“

>> Jahresbericht 2022: Begutachtungszahlen zeigen nur kleinen Ausschnitt des tatsächlichen Geschehens

Rund 30 Prozent aller Vorwürfe betreffen Orthopädie und Unfallchirurgie

Sieht man sich die Verteilung der Behandlungsfehlervorwürfe auf Fachgebiete an, kann man erahnen, dass oftmals auch sehr schwerwiegende und dauerhafte Schäden entstanden sind, die das Leben der Betroffenen grundlegend verändern. Gerade in den Fachgebieten der Orthopädie und Unfallchirurgie sowie der Geburtshilfe sind die Folgen einer Schädigung für die Zukunft der Betroffenen oftmals gravierend. 

Bei vorliegenden Anhaltspunkten, wie ein medizinisches Gutachten, welches einen Behandlungsfehler bestätigt, ist anzuraten, auch die juristische Seite durch einen Fachanwalt für Medizinrecht prüfen zu lassen, um abzuklären, ob Schadensersatzansprüche bestehen.

Unser Arzthaftungsteam, bestehend aus Ilona Ahrens, Sabine Latzel und Sandra Peters, kennt diese Fälle und oftmals auch die Schwierigkeiten der Finanzierung bei der Geltendmachung möglicher Behandlungsfehler – sei es im außergerichtlichen als auch gerichtlichen Bereich. Insbesondere bei schweren Schädigungen mit hohen Schadensersatzforderungen besteht bei der Durchsetzung dieser Ansprüche auch ein hohes finanzielles Risiko, basierend auf eigenen und gegnerischen Rechtsanwaltskosten, Gerichts- und Sachverständigenkosten. Ein solches Risiko können und wollen viele Geschädigte in ihrer Situation nicht übernehmen. 

An dieser Stelle helfen wir als Prozessfinanzierer mit einem Expertenteam im Arzthaftunsgrecht weiter. Ab einem Streitwert von 100.000 € prüfen wir die Fälle und deren Erfolgsaussichten. Sehen wir überwiegende Chancen auf einen positiven Ausgang einer juristischen Durchsetzung der Ansprüche, bieten wir die Übernahme der Prozessrisiken gegen Erhalt einer prozentualen Beteiligung an.

 

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Erscheinungsdatum: 18.08.2023
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